soll das Vermögen der Familie (insbesondere) auch einem Angehörigen mit Behinderung zugute kommen.
Wichtig ist, dass dabei dessen staatliche Leistungen nicht gekürzt werden.
Da jede familiäre und finanzielle Situation anders gelagert ist, gibt es – entgegen mancher Meinung – keine Standardlösungen.
Die erbrechtlichen Probleme sind so vielseitig, dass ein behindertengerechtes Testament nicht „von der Stange“ oder aufgrund von vorgedruckten Erklärungen gefertigt werden kann.
Die juristischen Stellschrauben und Feinheiten erfordern detaillierte erbrechtliche Kompetenzen, gerade wenn es um
Es bringt daher nichts, dieses Thema ohne fachkundige Hilfe anzugehen. Fachkompetenz wird nicht nur durch langjährige Erfahrung, sondern auch durch den hoheitlich verliehenen Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Erbrecht“ garantiert, der nicht mit der manchmal vorzufindenden Selbsteinschätzung als “Spezialist für …” vergleichbar ist.